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   BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10   

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BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10 (https://dejure.org/2010,11031)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.2010 - 9 B 12.10 (https://dejure.org/2010,11031)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 2010 - 9 B 12.10 (https://dejure.org/2010,11031)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, Art 103 Abs 1 GG
    Rechtliches Gehör; Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Planfeststellung bei Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Artenschutzes in dem betreffenden Gebiet; Zulässigkeit der Außerachtlassung eines Vortrags zu einer artenschutzrechtlichen Problematik bei Annahme einer diesbezüglichen Präklusion

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör; Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtliches Gehör; Berücksichtigung des tatsächlichen Vorbringens der Beteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Planfeststellung bei Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Artenschutzes in dem betreffenden Gebiet; Zulässigkeit der Außerachtlassung eines Vortrags zu einer artenschutzrechtlichen Problematik bei Annahme einer diesbezüglichen Präklusion

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.01.2008 - 9 A 27.06

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Änderung der tatsächlichen Verhältnisse;

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10
    Falls die Frage auf solche Einwendungen abzielen sollte, mit denen Planbetroffene behördliche Tatsachenermittlungen erstmals oder abweichend aus der Sicht des Naturschutzes bewerten, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sie sich zur Vermeidung der Präklusion bereits im Verwaltungsverfahren mit dem vorhandenen Material so konkret auseinandersetzen müssen, dass die Planfeststellungsbehörde erkennen kann, in welcher Hinsicht sie bestimmte Belange noch einer näheren Betrachtung unterziehen soll (Urteil vom 30. Januar 2008 - BVerwG 9 A 27.06 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 195 Rn. 30 f.).

    Wenn der Naturschutz in den ausgelegten Unterlagen ausführlich behandelt worden ist, kann von einem von dem Vorhaben unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer erwartet werden, dass er der Behörde zumindest in laienhafter Form die Bereiche der Tier- und Pflanzenwelt benennt, deren Behandlung er im Hinblick auf die Inanspruchnahme seiner Grundstücke noch als unzureichend ansieht (Urteil vom 30. Januar 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10
    Einer so verstandenen Präklusion steht auch Europarecht nicht entgegen, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (vgl. Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - juris Rn. 107 f.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10
    Gerichte müssen nicht jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich bescheiden (BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66 - BVerfGE 22, 267 ; stRspr).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09

    Schlüssigkeit einer Rüge im Hinblick auf die Annahme eines induzierten Verkehrs

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (Beschlüsse vom 29. April 2003 - BVerwG 9 B 65.02 - juris Rn. 3 und vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 9 B 41.09 - juris Rn. 16; stRspr).
  • BVerwG, 29.04.2003 - 9 B 65.02

    Voraussetzungen für einen Aufklärungsmangel; Verstoß gegen den Grundsatz des

    Auszug aus BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 12.10
    Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (Beschlüsse vom 29. April 2003 - BVerwG 9 B 65.02 - juris Rn. 3 und vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 9 B 41.09 - juris Rn. 16; stRspr).
  • BVerwG, 17.02.2011 - 5 B 43.10

    Kostenerstattungsanspruch gegen Jugendhilfeträger; selbstbeschaffte Maßnahme,

    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (stRspr, Beschluss vom 2. September 2010 - BVerwG 9 B 12.10 -).
  • VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 ZB 21.1079

    Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen wegen Lärmbelastung

    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, B.v. 1.2.1978 - 1 BvR 426/77 - BVerfGE 47, 182 = juris Rn. 16; B.v. 12.10.1988 - 1 BvR 818/88 - BVerfGE 79, 51/61 = juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 2.9.2010 - 9 B 12.10 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 12.01.2018 - 9 A 12.17

    Anfechtung eines Planänderungs- und Ergänzungsbeschlusses; Gerichtlicher Fehler

    Eine derartige Präklusionsregelung ist nicht dem gerichtlichen Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ; s. auch BVerwG, Beschluss vom 2. September 2010 - 9 B 12.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2011 - 4 B 42.10

    Wirksamkeit einer lediglich unter "Legende", nicht aber im Satzungstext

    Das Recht auf Gehör gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lassen (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 2. September 2010 - BVerwG 9 B 12.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10

    Flurbereinigung; vorläufige Besitzeinweisung; Mängel der Abfindung

    Das Recht auf Gehör gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt lassen (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 2. September 2010 - BVerwG 9 B 12.10 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 13.10

    Rechtmäßigkeit einer Planfeststellung bei Möglichkeit einer Beeinträchtigung des

    Parallelentscheidung zu dem Beschluss, BVerwG, 2010-09-02, 9 B 12/10, der vollständig dokumentiert ist.
  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 15 ZB 21.31689

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Libanon,

    Daher lässt sich die mit der jeweiligen Fragestellung erstrebte Klärung nicht losgelöst von den tatsächlichen Umständen des konkreten Einzelfalls mit der Durchführung eines Berufungsverfahrens erreichen, zumal § 4 Abs. 1 AsylG ebenso wie § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG auf die individuelle Bedrohungssituation abstellt (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 15 ZB 19.31245 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 10.7.2019 - 8 ZB 19.32052 - juris Rn. 8; B.v. 3.12.2020 - 15 ZB 20.32306 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 8.2.2019 - 13 A 1776/18.A - juris Rn. 25 f. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 2.9.2010 - 9 B 12.10 - juris Rn. 9 ff.).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32306

    Einreichung eines Rechtsmittels beim unzuständigen Gericht

    aa) Die gestellte Frage dürfte in dieser allgemeinen Formulierung schon von vornherein keiner grundsätzlichen Klärung i.S. von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zugänglich sein, weil die Antwort auf sie von einer Vielzahl von Einzelumständen und Faktoren abhängig ist, sie deshalb nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen würde (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2019 - 15 ZB 19.31245 - juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 2.9.2010 - 9 B 12.10 - juris Rn. 9 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 2 LA 11/19

    Gewährung einer Erschwerniszulage für die Ruhezeiten an Bord eines

    Vielmehr ist die Frage des Klägers (vgl. Zulassungsschriftsatz, S. 4), ob die gesamte Dienstzeit auf einer mehrtägigen Einsatzfahrt auch Arbeitszeit ist, in der gestellten Form vor dem Hintergrund des geltenden Drei-Wachen-Arbeitszeitmodells nicht klärungsfähig, weil sie nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich somit in dieser Allgemeinheit in einem Berufungsverfahren nicht stellen würde (vgl. zu letzterem OVG Schleswig, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 5 LA 175/20 -, juris Rn. 8; VGH München, Beschluss vom 3. April 2019 - 8 ZB 18.32442 -, juris Rn. 16, 19 mit Verweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 2. September 2010 - 9 B 12.10 -, juris Rn. 9 ff. und vom 20. Juli 2016 - 9 B 64.15 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 8 ZB 18.32442

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einer Asylsuchenden aus Äthiopien

    ist nicht klärungsfähig, weil sie nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich somit in dieser Allgemeinheit in einem Berufungsverfahren nicht stellen würde (vgl. BVerwG, B.v. 2.9.2010 - 9 B 12.10 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 20.7.2016 - 9 B 64.15 - juris Rn. 3; B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 7 ff.; vgl. B.v. 20.12.2017 - 6 B 14.17 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32307

    Mangelnde Glaubhaftmachung des Verfolgungsschicksals

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 8 ZB 18.30325

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung mangels Gehörsverstoß im

  • VGH Bayern, 02.10.2020 - 15 ZB 20.31851

    Asyl, Jordanien: Nichtzulassung der Berufung: Kein Abschiebeverbot

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2022 - 2 LA 8/19

    Unterhaltssicherung für Reservisten; Anrechnung einer privaten Rentenversicherung

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33053

    Fehlende Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung in Bezug auf die

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32308

    Wahrung der Antragsfrist für die Berufungszulassung bei Antragstellung

  • VGH Bayern, 03.12.2020 - 15 ZB 20.32309

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33054

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

  • VGH Bayern, 19.01.2022 - 15 ZB 22.30083

    Kein Abschiebungsverbot hinsichtlich Jordanien

  • VGH Bayern, 11.04.2022 - 24 ZB 22.50009

    Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren mangels grundsätzlicher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2015 - 11 S 63.15

    Abschiebungsschutz; Duldung; Anordnungsanspruch (verneint); Pflegebedürftigkeit

  • VG München, 26.10.2010 - M 15 E9 10.5155

    Anhörungsrüge gegen Beschluss gem. § 123 Abs. 1 VwGO

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